Parkordnung

Verehrte Gäste,

Wir heißen Sie im Westküstenpark & Robbarium St. Peter-Ording herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zum Schutz unserer Tiere und Anlagen bitten wir um Beachtung nachfolgender Parkordnung, die für alle Gäste verbindlich ist! Mit dem Betreten des Tierparkgeländes erkennen die Besucher*innen diese Parkordnung an, die online für jedermann öffentlich einsehbar ist und die bei Kinder- und Jugendgruppen an die Gruppenleitungen schriftlich ausgeteilt wird.
Die Angestellten des Tiererlebnisparks üben im Auftrag der Geschäftsleitung das Hausrecht aus und sind befugt, im Einzelfall bei Verletzung der Parkordnung entsprechend einzugreifen.
Das Betreten des Tierparkgeländes und der Streichelgehege und das Spielen auf den Spielflächen erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr!

1. Die Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen haben auch während des Parkaufenthalts ständige Aufsichtspflicht.
Auf dem Kinderspielplatz wird rücksichtsvollen Verhalten gegenüber anderen Kindern vorausgesetzt. Das Hüpfkissen darf nur ohne Schuhe betreten werden.
Die begehbaren Großvolieren und Streichelgehege dürfen von Kindern nur in Kleingruppen und stets nur in Begleitung von erwachsenen Aufsichtspersonen betreten werden. Kinder- und Bollerwagen sind in den Tiergehegen aufgrund der Verletzungsgefahr der Tiere nicht gestattet. Gleiches gilt für Hunde!

2. Hunde dürfen gerne an einer kurzen Leine mit in den Park.
Langlaufleinen sind aufgrund unserer vielen freilaufenden Tiere nicht gestattet. Flexleinen sind auf kürzester Stufe fest einzurasten. Streichelgehege und begehbare Volieren sind ebenfalls nur ohne Hunde zu betreten. Beim Rundweg ist darauf zu achten, dass die Hunde auf den Wegen bleiben. Wir haben einige Tiere, die sich bei Störung durch ein vermeintliches Raubtier wehrhaft verhalten können, diese Regeln dienen also auch der Sicherheit der Hunde.

3. Unsere Tiere werden respektvoll behandelt.
Dazu gehört, sie weder zu ärgern, zu provozieren, zu jagen und zu verfolgen. Tiere dürfen nicht auf den Arm genommen werden, da sie bei plötzlichem Zappeln herunterfallen und sich verletzen können. Direkte Kontaktaufnahme ist nur in den Streichelgehegen gestattet, und auch hier müssen die oben genannten Regeln befolgt werden. Ausnahmen bestehen bei Führungen und manchen moderierten Fütterungen, wo fachkundiges Parkpersonal bestimmte Tierkontakte ermöglicht.
Das Einsammeln von Federn auf dem Gelände ist nicht gestattet. Die Federn der teilweise streng geschützten Tierarten sind Eigentum des Parks und die Mitnahme ist Diebstahl. Insbesondere die Federn der Greifvögel und Geier unterliegen strengen Artenschutzgesetzen. Zuwiderhandlung kann zu empfindlichen Geldbußen führen.

4. Die Tiere im Park dürfen nicht gefüttert werden.
Unsere Tiere erhalten eine sorgfältig ausgewogene, artgerechte Kost. Mitgebrachte und wohl möglich ungeeignete Nahrungsmittel führen zu Futterneid, Schädlingsbefall, Übergewicht und Krankheiten. Im Rahmen bestimmter moderierter Fütterungen wird vom Pflegepersonal artgerechtes Futter ausgeteilt, das dann verfüttert werden darf. Beachten Sie hierzu die Fütterungspläne, die im Park ausgehängt sind.
Über Futterspenden freuen wir uns trotzdem! Futterspenden dürfen Sie gerne an der Kasse abgeben, diese werden dann vom Parkpersonal auf Verträglichkeit geprüft und an die Tiere verteilt.

5. Es ist darauf zu achten, die Anlagen ordnungsgemäß zu behandeln.
Dazu gehört, Müll in den zahlreichen Abfallbehältern zu entsorgen, die überall auf dem Gelände zur Verfügung stehen. Insbesondere Zigarettenkippen dürfen nicht in die Natur gelangen – sie enthalten genug Giftstoffe, um Grundwasser, freilaufende Vögel, Kleinkinder und Hunde zu schädigen. Wir bitten darum, die Stummel stets mitzunehmen und im Abfall zu entsorgen.

Rauchen ist in den Tiergehegen und nahe den Gehegen verboten! Viele Tiere reagieren sehr empfindlich auf die Giftstoffe im Zigarettenrauch.
Die Wege dürfen nicht verlassen werden. Begehbare Gehege sind als solche gekennzeichnet.

Diese Regeln dienen alle dazu, unseren Tieren ein friedliches und artgerechtes Leben und unseren geschätzten Besuchern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, an den sie sich noch lange erinnern. Wir danken Ihnen, dass Sie die Parkordnung beherzigen und wünschen viel Spaß im Westküstenpark!

Hier können Sie die Parkordnung als PDF herunterladen!